Ein Vorsorgeauftrag ist in der Schweiz ein wichtiges Instrument, um für den Fall vorzusorgen, dass man selbst urteilsunfähig wird. Durch einen Vorsorgeauftrag kann man sicherstellen, dass die eigenen Wünsche und Bedürfnisse im Falle einer Urteilsunfähigkeit berücksichtigt werden. Im Vorsorgeauftrag gibt man einer bestimmten Person oder mehreren Personen die Verantwortung und Befugnis, die persönlichen und/oder vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit zu regeln.

Seit dem 01.01.2013 ist das revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten, das die Möglichkeit eines Vorsorgeauftrags vorsieht. Durch die Kombination eines Vorsorgeauftrags mit einer Patientenverfügung oder Vollmachten lässt sich die selbstbestimmte Vorsorge weiter optimieren. Es ist wichtig, bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrags darauf zu achten, dass er rechtlich gültig ist und alle Aspekte abdeckt, die Ihnen wichtig sind.

Schlüsselpunkte

  • Vorsorgeauftrag sichert in der Schweiz bei Urteilsunfähigkeit eigene Wünsche und Bedürfnisse ab.
  • Revidiertes Kindes- und Erwachsenenschutzrecht seit 2013 bietet Möglichkeit eines Vorsorgeauftrags.
  • Kombination mit Patientenverfügung oder Vollmachten optimiert selbstbestimmte Vorsorge.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag ist ein rechtliches Instrument in der Schweiz, das es einer handlungsfähigen Person ermöglicht, für den Fall ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit der Erledigung der von ihr definierten Angelegenheiten zu beauftragen. Dies kann administrative, finanzielle und persönliche Angelegenheiten umfassen, solange die Interessen der auftraggebenden Person gewahrt werden.

Gültigkeit: Damit ein Vorsorgeauftrag gültig ist, muss er von der auftraggebenden Person in einer Zeit der Urteilsfähigkeit erstellt werden. Es ist ratsam, den Vorsorgeauftrag schriftlich zu verfassen und mit einem Datum und einer Unterschrift zu versehen.

Formvorschriften: In der Schweiz gibt es keine strengen Formvorschriften für die Erstellung eines Vorsorgeauftrags. Es kann frei in Form und Inhalt gestaltet werden. Dennoch sollte er klar und verständlich formuliert sein, um mögliche Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden.

Urteilsfähigkeit: Die auftraggebende Person muss zum Zeitpunkt der Erstellung des Vorsorgeauftrags urteilsfähig sein, also in der Lage, vernunftgemäße Entscheidungen über ihre Angelegenheiten zu treffen. Urteilsfähigkeit ist die Voraussetzung für die Gültigkeit eines Vorsorgeauftrags.

Ein Vorsorgeauftrag kann je nach Bedarf an die individuellen Bedürfnisse und Umstände der auftraggebenden Person angepasst werden. Es ist möglich, festzulegen, welche Personen als Bevollmächtigte eingesetzt werden sollen, welche Aufgaben und Zuständigkeiten sie haben und wie sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit handeln sollen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Möglichkeiten eines Vorsorgeauftrags zu informieren und eine sorgfältige Planung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass im Falle einer Urteilsunfähigkeit die eigenen Wünsche und Interessen bestmöglich respektiert werden.

Wie Erstellt Man einen Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag in der Schweiz dient dazu, die eigene Versorgung für den Fall der Urteilsunfähigkeit zu planen und sicherzustellen. Doch wie erstellt man einen solchen Auftrag? In diesem Abschnitt erfahren Sie alles Wichtige zu diesem Thema.

Dokumenterstellung

Zuerst müssen Sie entscheiden, ob Sie Ihren Vorsorgeauftrag eigenhändig oder gemeinsam mit einem Notar erstellen möchten. Ein eigenhändiger Vorsorgeauftrag bedeutet, dass Sie das Dokument von Anfang bis Ende handschriftlich verfassen, mit dem aktuellen Datum versehen und Ihre Unterschrift hinzufügen. Achten Sie darauf, klare Anweisungen zu geben, damit Ihre Wünsche im Falle eines Unfalls oder einer anderen Situation, in der Sie urteilsunfähig werden, richtig umgesetzt werden. Diesbezüglich sind die folgenden Inhalte besonders wichtig:

  • Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Die Person(en), die Sie als Bevollmächtigte einsetzen möchten
  • Genaue Anweisungen zur medizinischen Versorgung
  • Regelungen zur persönlichen Fürsorge und Vermögensverwaltung

Notarielle Beurkundung

Eine Alternative zur eigenhändigen Dokumenterstellung besteht darin, den Vorsorgeauftrag mit einer Notarin oder einem Notar zu erarbeiten. Der Vorteil dieser Variante ist, dass die Notarin oder der Notar sicherstellen kann, dass die Dokumente rechtlich korrekt sind und Ihre Vorstellungen umfassend und klar formuliert werden. Eventuell entstehen dabei Notarkosten, diese Investition kann sich jedoch lohnen, wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihr Vorsorgeauftrag rechtlich einwandfrei ist.

Hinterlegung

Das wichtigste am Vorsorgeauftrag ist, dass er im Notfall auch gefunden wird. Daher sollte der Hinterlegungsort gut gewählt sein und sowohl von Ihnen als auch von Ihren Bevollmächtigten leicht zugänglich sein. Informieren Sie Ihre Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort, damit im Fall der Fälle keine unnötige Zeit verloren geht.

Denken Sie daran: Ein Vorsorgeauftrag sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um sicherzustellen, dass er Ihren aktuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

Aufgaben und Verantwortungen

Vorsorgebeauftragter

Ein Vorsorgebeauftragter ist eine Person, die Sie im Voraus festlegen, um Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen, falls Sie urteilsunfähig werden. Diese Person spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung Ihres Vorsorgeauftrags in der Schweiz und trägt die Verantwortung dafür, Ihre Wünsche und Anforderungen umzusetzen. Der Vorsorgebeauftragte kann sowohl persönliche als auch finanzielle und rechtliche Angelegenheiten regeln, wie z.B.:

  • Personensorge: Hierzu gehören z.B. Entscheidungen über Wohnort, medizinische Behandlungen und allgemeine persönliche Angelegenheiten.
  • Vermögenssorge: Diese Aufgabe umfasst die Verwaltung Ihres Vermögens, die Erledigung von Bankgeschäften und den Umgang mit Steuerangelegenheiten.
  • Rechtliche Vertretung: Der Vorsorgebeauftragte vertritt Sie in rechtlichen Angelegenheiten und trifft Entscheidungen in Ihrem Namen.

Vertretungsperson

Die Vertretungsperson ist eine weitere Möglichkeit, um Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Vorsorgeauftrag zu berücksichtigen. Sie hat dieselben Aufgaben wie der Vorsorgebeauftragte, tritt jedoch nur dann in Aktion, wenn der Vorsorgebeauftragte aus bestimmten Gründen nicht in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen oder die Interessen angemessen zu vertreten. Beispiele für solche Gründe sind Krankheit, Unfall oder Tod des Vorsorgebeauftragten. Die Vertretungsperson sorgt dafür, dass Ihre Wünsche und Interessen dennoch weiterhin erfüllt und umgesetzt werden.

Ersatzpersonen

Ersatzpersonen sind Personen, die in Ihrem Vorsorgeauftrag als zusätzliche Sicherheit eingesetzt werden können. Sie treten nur in Kraft, wenn sowohl der Vorsorgebeauftragte als auch die Vertretungsperson nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben wahrzunehmen. So stellen Sie sicher, dass immer jemand für Sie im Fall der Urteilsunfähigkeit handeln und entscheiden kann. Auch hier gelten dieselben Aufgabenbereiche wie für den Vorsorgebeauftragten und die Vertretungsperson:

  • Personensorge
  • Vermögenssorge
  • Rechtliche Vertretung

Obwohl es in vielen Fällen vielleicht nicht erforderlich ist, Ersatzpersonen zu benennen, bieten sie eine zusätzliche Sicherheit für Ihre zukünftige Versorgung und stellen sicher, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse jederzeit berücksichtigt und umgesetzt werden können.

Verwaltung von Vermögens- und Persönlichen Angelegenheiten

Vermögenssorge

Die Vermögenssorge bezieht sich auf die Verwaltung Ihres Einkommens und Vermögens im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit. Im Vorsorgeauftrag können Sie festlegen, wer diese Verantwortung übernehmen soll. Dabei geht es um die Wahrung Ihrer finanziellen Interessen und den Umgang mit Ihren Vermögenswerten. Zum Beispiel können Sie im Vorsorgeauftrag angeben, ob die eingesetzte Person bestimmte Vermögenswerte veräußern darf, sollte dies notwendig sein.

Einige wichtige Punkte, die im Bereich der Vermögenssorge abgedeckt werden sollten, sind:

  • Verwaltung von Bankkonten und Geldanlagen
  • Umgang mit Immobilien und Mieteinnahmen
  • Betreuung von Versicherungen und Pensionskassen
  • Steuererklärungen und finanzielle Dokumentation

Personensorge

Neben der Vermögenssorge spielt die Personensorge eine wichtige Rolle im Vorsorgeauftrag. Hierbei geht es um die Vertretung Ihrer persönlichen Interessen in Angelegenheiten wie Gesundheit, Wohnen und Familie. Die gewählte Vertrauensperson kann Entscheidungen in folgenden Bereichen treffen:

  • Auswahl und Organisation von medizinischer Versorgung und Pflege
  • Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Heim oder der Pflegeeinrichtung
  • Regelung des Umgangs mit Ihrer Familie und Ihrem Haushalt
  • Entscheidungen über Ihren Aufenthaltsort, beispielsweise bei Verlegung in ein Heim

Durch die Festlegung der Personensorge im Vorsorgeauftrag stellen Sie sicher, dass eine Person Ihrer Wahl entweder umfassend oder nur in bestimmten Bereichen Ihrer persönlichen Angelegenheiten entscheiden darf. Der Vorsorgeauftrag endet, sobald Sie Ihre Urteilsfähigkeit wiedererlangen oder im Todesfall.

Zusammenfassend ermöglicht Ihnen ein Vorsorgeauftrag, im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit die Kontrolle über die Verwaltung Ihrer Vermögens- und persönlichen Angelegenheiten zu behalten. Durch das Festlegen von Vermögens- und Personensorge sowie Rechtsverkehr können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche und Interessen respektiert und umgesetzt werden.

Gültigkeit und Widerruf eines Vorsorgeauftrags

Ein Vorsorgeauftrag ist ein wichtiges Instrument, um Ihre Versorgung im Falle der Urteilsunfähigkeit zu planen. Damit der Vorsorgeauftrag gültig ist, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Zuerst einmal muss der Auftrag entweder von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder durch einen Notar öffentlich beurkundet werden. Danach muss die Gültigkeit des Vorsorgeauftrags sowie die Ausführung von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigt bzw. überprüft werden, bevor die von Ihnen beauftragte Person aktiv wird.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, den Vorsorgeauftrag zu widerrufen oder abzuändern. Sie können Ihren Vorsorgeauftrag jederzeit widerrufen oder ändern, wenn Sie es für notwendig halten. Um dies zu tun, sollten Sie die gleichen Formalitäten wie bei der Erstellung des ursprünglichen Vorsorgeauftrags beachten, um sicherzustellen, dass der Widerruf oder die Änderung rechtsgültig ist.

Beachten Sie bei der Änderung oder dem Widerruf eines Vorsorgeauftrags, dass es empfehlenswert ist, Ihre beauftragten Personen über die Änderungen zu informieren. Es ist auch ratsam, den Aufbewahrungsort des Vorsorgeauftrags und etwaige Kopien an die betreffenden Personen bekanntzugeben.

Im Falle einer Kündigung des Vorsorgeauftrags, sollten Sie alle Kopien vernichten und die darin genannten Personen informieren. Dies stellt sicher, dass keine Verwirrung über Ihre Wünsche im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit entsteht.

Insgesamt sollten Sie bei der Erstellung, Änderung und Widerruf eines Vorsorgeauftrags stets die Formalitäten beachten und sicherstellen, dass die betreffenden Personen informiert sind. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen im Falle einer eintretenden Urteilsunfähigkeit bestmöglich vertreten werden.

Rechtliche Aspekte des Vorsorgeauftrags

Ein Vorsorgeauftrag ist ein wichtiges Instrument im Schweizer Erwachsenenschutzrecht und ermöglicht es Ihnen, für den Fall der Urteilsunfähigkeit vorzusorgen. In diesem Abschnitt werden wir uns mit den rechtlichen Aspekten des Vorsorgeauftrags befassen und die wichtigsten Punkte besprechen.

Der Vorsorgeauftrag ist gemäß ZGB (Zivilgesetzbuch) in den Artikeln 360 ff. geregelt. Er ermöglicht es jeder Person, die eigene Versorgung im Falle der Urteilsunfähigkeit zu planen und sicherzustellen. Urteilsunfähigkeit tritt ein, wenn Sie aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen über Ihre Person oder Ihr Vermögen zu treffen.

Es gibt drei Hauptbereiche, die in einem Vorsorgeauftrag festgelegt werden können:

  • Personensorge: Hierzu gehört die Regelung von medizinischen Entscheidungen, Wohnortwechsel, Betreuung und Pflege sowie allen Angelegenheiten rund um Ihr persönliches Leben.
  • Vermögenssorge: In diesem Bereich geht es darum, wer Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln soll, wie zum Beispiel die Verwaltung Ihres Vermögens oder die Erledigung von Zahlungen.
  • Rechtsvertretung: Hier wird festgelegt, wer in Ihrem Namen Verträge abschließen, Forderungen geltend machen oder rechtliche Schritte einleiten darf.

Die Erwachsenenschutzbehörde, auch KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) genannt, ist zuständig für die Überprüfung und Genehmigung Ihres Vorsorgeauftrags. Die KESB wird aktiv, wenn Zweifel an Ihrer Handlungsfähigkeit bestehen oder Sie urteilsunfähig geworden sind.

Es ist wichtig, dass Ihr Vorsorgeauftrag schriftlich verfasst ist und von Ihnen persönlich unterschrieben wurde. Eine Hinterlegung bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder die Registrierung des Aufbewahrungsortes beim Zivilstandsamt erleichtert der KESB im Bedarfsfall die Beschaffung des Vorsorgeauftrags.

Zusätzlich zum Vorsorgeauftrag können auch Beistandschaften eingerichtet werden, um Ihre Interessen zu wahren. Hierbei unterscheidet man zwischen Begleitbeistandschaft, bei der die KESB eine Person ernennt, die Sie in bestimmten Angelegenheiten unterstützt, und Vertretungsbeistandschaft, bei der eine Person Ihre Vertretung übernimmt.

Zusammenfassend ist der Vorsorgeauftrag ein zentrales Instrument im Erwachsenenschutzrecht, um im Falle der Urteilsunfähigkeit Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich Ihrer Versorgung, Vermögenssorge und Rechtsvertretung sicherzustellen. Achten Sie darauf, Ihren Vorsorgeauftrag rechtzeitig zu erstellen, schriftlich niederzulegen und bei der zuständigen Behörde zu hinterlegen, um im Bedarfsfall bestmöglich geschützt zu sein.

Häufige Fragen und Antworten

Ein Vorsorgeauftrag ist in der Schweiz ein wichtiges Instrument, um Ihre Wünsche und Interessen im Falle von Urteilsunfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder altersbedingte Veränderungen sicherzustellen. In diesem Abschnitt beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema Vorsorgeauftrag.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Ein Vorsorgeauftrag ist gemäß ZGB (Art. 360 ff) eine Verfügung, die es jeder Person ermöglicht, die eigene Versorgung für den Fall der Urteilsunfähigkeit zu planen und sicherzustellen. Sie können eine Vertrauensperson bestimmen, die im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit für Sie handeln soll.

Worauf muss ich achten, wenn ich einen Vorsorgeauftrag erstelle?
Das Wichtigste ist, eine Person einzusetzen, der Sie absolut vertrauen und die auch bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Sie sollten zudem sicherstellen, dass Ihre Wünsche und Anweisungen klar und verständlich sind. Vorlagen können Ihnen helfen, einen Vorsorgeauftrag korrekt zu formulieren.

Ab wann bin ich volljährig und brauche einen Vorsorgeauftrag?
In der Schweiz sind Sie ab 18 Jahren volljährig. Ab diesem Alter kann es sinnvoll sein, sich bereits Gedanken über einen Vorsorgeauftrag zu machen.

Wie kann ich den Zugriff auf meine Daten beschränken?
Sie können im Vorsorgeauftrag Regelungen treffen, welche Daten von wem eingesehen werden dürfen. Dies kann zum Beispiel medizinische Daten betreffen oder auch Informationen über Ihre finanzielle Situation.

Gibt es Ratgeber oder Hilfe bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrages?
Ja, verschiedene Organisationen wie Pro Senectute Schweiz oder das Rote Kreuz bieten Informationen und Ratgeber zum Thema Vorsorgeauftrag an. Außerdem sind auf vielen Websites auch Vorlagen verfügbar, die Ihnen bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrages helfen können.

An wen kann ich mich bei Fragen zum Vorsorgeauftrag wenden?
Im Falle von Fragen oder Unklarheiten zum Vorsorgeauftrag können Sie sich an spezialisierte Rechtsanwälte oder Notare wenden. Auch Organisationen wie Pro Senectute Schweiz oder das Rote Kreuz bieten Beratung und Informationen zum Thema Vorsorgeauftrag.

Abschließend ist es wichtig, sich rechtzeitig um einen Vorsorgeauftrag zu kümmern, um im Falle von Urteilsunfähigkeit sicherzustellen, dass Ihr Wille beachtet wird. Setzen Sie sich mit dem Thema auseinander und halten Sie Rücksprache mit Ihrer Vertrauensperson, damit Sie bestmöglich vorbereitet sind.

Häufig gestellte Fragen

Wie erstellt man einen gültigen Vorsorgeauftrag?

Um einen gültigen Vorsorgeauftrag zu erstellen, sollten Sie zunächst eine Person auswählen, der Sie absolut vertrauen und die bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen. Notieren Sie Ihre Wünsche und Anweisungen schriftlich und unterschreiben Sie das Dokument. Es ist ratsam, den Vorsorgeauftrag von einem Notar oder Anwalt überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Welche Rolle spielt die Patientenverfügung im Vorsorgeauftrag?

Die Patientenverfügung ist ein wichtiger Bestandteil des Vorsorgeauftrags, da sie Ihre Wünsche hinsichtlich Ihrer medizinischen Versorgung und Behandlung im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit festlegt. Im Vorsorgeauftrag können Sie festlegen, inwieweit die von Ihnen benannte Person Ihre Patientenverfügung beachten und umsetzen soll.

Wie finde ich eine passende Vorlage für meinen Vorsorgeauftrag?

Es gibt zahlreiche Vorlagen für Vorsorgeaufträge online, die darauf abzielen, den Erstellungsprozess zu erleichtern. Achten Sie darauf, eine Vorlage zu verwenden, die den rechtlichen Anforderungen in der Schweiz entspricht. Sie können auch einen Anwalt oder Notar konsultieren, um sicherzustellen, dass die Vorlage alle relevanten Aspekte abdeckt.

Welche Kosten sind mit einem Vorsorgeauftrag verbunden?

Die Kosten für einen Vorsorgeauftrag hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Komplexität Ihrer Wünsche und Anweisungen sowie der Notwendigkeit, einen Anwalt oder Notar zu konsultieren. Die Kosten können variieren, es ist jedoch ratsam, verschiedene Angebote einzuholen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen des Vorsorgeauftrags?

Die rechtlichen Grundlagen des Vorsorgeauftrags sind im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) in den Artikeln 360ff geregelt. Seit dem 1. Januar 2013 ermöglicht das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht handlungsfähigen Personen, mittels eines Vorsorgeauftrags rechtzeitig Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder Altersschwäche urteilsunfähig werden.

Welche Folgen hat das Fehlen eines Vorsorgeauftrags?

Im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit und ohne gültigen Vorsorgeauftrag kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen gesetzlichen Beistand einsetzen, um Ihre Angelegenheiten zu regeln. Dies kann dazu führen, dass Entscheidungen bezüglich Ihrer Vermögenssorge, Personensorge und rechtlichen Vertretung nicht mehr in Ihren Händen liegen und möglicherweise nicht Ihren Wünschen entsprechen.